Über mich

Die Faszination für Moore und Torfmoose begleitet mich seit meinem Studium. Ich freue mich immer über naturnahe Moorflächen, schöne Torfmoosbestände und Funde seltener Arten. Seit 2018 arbeite ich als Landschaftsökologe bei der Ökologischen Schutzstation Steinhuder Meer (ÖSSM e.V.). Meine fachlichen Schwerpunkte sind Vegetations- und Moorkunde. Zu meinen Tätigkeiten zählen die Planung und Begleitung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, Kartierung von Biotoptypen und FFH-LRT sowie die Erfassung von RL-Arten (Gefäßpflanzen, Torfmoose). Zudem beschäftigen mich die Möglichkeiten der Hochmoorregeneration nach industriellem Torfabbau.
In der Faunistischen Arbeitsgemeinschaft Moore (FAM) des BUND Niedersachsen bin ich seit 2019 ehrenamtlich aktiv und leite Moorpflegeeinsätze in der Hannoverschen Moorgeest. Unsere Termine und weitere Informationen finden Sie auf moorpflege.de ↗.
Leistungen
Torfmoose gehören zu den wenigen Moosen, die bei der Kartierung von Biotop- und FFH-Lebensraumtypen in Mooren bewertungsrelevant sind. Daher sind Erfassungen, die lediglich „Sphagnum spec.“ in der Artenliste aufführen, wenig aussagekräftig. Ich unterstütze Sie gerne dabei, die Qualität Ihrer Moorkartierungen zu steigern.
Ich biete …
- … die Bestimmung von gesammelten Torfmoosproben an. Von selteneren Arten (ab RL 2) erstelle ich Fotobelege der bestimmungsrelevanten Merkmale. So erhalten Sie eine nachvollziehbare Dokumentation der wichtigsten Belege. Auf Wunsch ist auch eine Fotodokumentation aller Proben möglich.
- … zu Beginn einer Kartierung eine Einführung in die Feldansprache von Torfmoosen an. So lernen die Kartierenden direkt im Gelände die wichtigsten Sphagnum-Arten kennen und bekommen ein besseres Gefühl dafür, wann eine Probennahme zur Nachbestimmung am Mikroskop erforderlich ist.
- … Torfmoos-Bestimmungskurse an. Neben einer Einführung in die heimischen Arten und die wesentlichen Bestimmungsmerkmale steht hierbei der Einstieg in die Arbeit am Mikroskop im Fokus.

Bei Interesse fordern Sie gerne ein individuelles Angebot an. Gemäß § 19 Abs. 1 UStG erhebe ich keine Umsatzsteuer auf freiberufliche Leistungen. Da es sich um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt, sind meine Arbeitskapazitäten leider begrenzt. Für größere Aufträge wie Kartierungen oder Gutachten richten Sie Ihre Anfrage bitte direkt an die ÖSSM ↗.